*** Aktuelles ***

 

Neuigkeiten zum Praxisbetrieb

 

2020-03-24- VS ab Kurzzeittherapie abhängig vom Kostenträger


Wenn Sie kassenversichert und in einer Kurz- oder Langzeittherapie sind, ist die Videosprechstunde (VS) mit Ihrer Einwilligungserklärung problemlos möglich. Die VS ist derzeit leider nur für Patienten mit einem bereits genehmigten (nachdem Sie u.a. ein Antragsformular unterschrieben haben) Stundenkontingent möglich. Termine für offene Sprechstunden oder probatorische Sitzungen können zur Zeit also nur mit einem Besuch in der Praxis wahrgenommen werden. Prüfen Sie daher bitte frühzeitig, ob Sie als Risikopatient oder Kontaktperson einzustufen sind. Falls Sie privat- oder beihilfeversichert sind prüfen Sie bitte vorab, ob die Kosten für die VS vollständig übernommen werden.

2020-03-23- Videochat oder Praxisbesuch?


Niedergelassene Psychotherapiepraxen zählen zu Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Daher wird, bei therapeutisch nachvollziehbarem Interesse an persönlichen Treffen, neben dem virtuellen Angebot auch der physische Praxisbetrieb aufrecht erhalten.

Ich empfehle zur Sicherung des Zuganges Ihrer Psychotherapie die Videosprechstunde zu bewilligen. Sie kann jederzeit per Mail oder mündlich zurückgenommen werden. Mit der Einwilligung ist dieselbe Diskretion wie in der Sitzung garantiert. Die Videosprechstunde gilt als sicher. Es sind nur spezielle von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierte und verschlüsselnde Peer-To-Peer-Programme erlaubt. Anwendungen wie WhatsApp oder Skype sind in der Tele-Psychotherapie verboten.

Zum vereinbarten Termin und Start der Videosprechstunde können wir kurz telefonieren und einen Link austauschen den Sie einfach im Browser eingeben oder anklicken können.

Studien sprechen für die psychotherapeutische Wirkung der Videosprechstunde als Ergänzung zu persönlichen Sitzungen. Die Wirkung ist jedoch wahrscheinlich nicht ganz unabhängig von der Technik. So ist ein aktueller Browser von Firefox, Safari oder Chrome und die Berechtigung für Kamera und Mikrofon unbedingte Voraussetzung. Sie brauchen allerdings kein Programm zum Videochat installieren. Sehr wichtig ist auch eine stabile WLAN- (Funk-) oder besser LAN- (Netzwerkkabel-) Verbindung.

Sollte es zu Beginn noch technische Schwierigkeiten wie Bildwackler oder Tonstörungen geben, kann natürlich mit Improvisation und Hilfestellung am Telefon gerechnet werden. Nach meiner Erfahrung funktioniert es recht gut. Ich empfehle auch diesen Weg einzuüben der den krisensichersten Zugang zu Ihrer Psychotherapie gewährleistet.

Wenn Sie wie aktuell immer noch die meisten Patienten auch ein persönliches Treffen bevorzugen, prüfen Sie bitte frühzeitig vor Ihrem Termin, ob Sie als Risikopatient oder Kontaktperson einzustufen sind. Sollte das der Fall sein oder Ihnen unabhängig davon ein virtuelles Treffen lieber sein, schicken Sie mir bitte unbedingt Ihre Einwilligung.

Zur effizienten Organisation ist es für mich hilfreich zu wissen, wie sehr Sie zur Zeit und auch langfristig an persönlichen Sitzungen oder der Videosprechstunde interessiert sind. Für eine Mail dazu bin ich dankbar.


2020-03-19 – Termine in der Praxis und Videosprechstunde (VS)


Der Praxisbetrieb wird aufgrund des nachvollziehbar starken Interesses an persönlichen Treffen in der Praxis aufrecht erhalten.

Um älteren und Risikopatienten mit der psychotherapeutischen Versorgung entgegenzukommen ist die Videosprechstunde für Patienten ab den genehmigungspflichtigen Sitzungen möglich. Der Videochat findet über ein verschlüsseltes und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziertes Peer-To-Peer-Programm statt. Voraussetzung dafür ist ein Endgerät des Patienten mit einer aktuellen Version von Firefox, Safari oder Chrome als Browser. Weiterhin wird vor der Terminvereinbarung eine unterzeichnete Einverständniserklärung benötigt. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei mir.

2020-03-18 – Corona-Virus


Trotz und aufgrund der aktuellen Sachlage finden alle Termine wie vereinbart statt. Es gibt aktuell nur wenig Terminabsagen, aber weiterhin Anfragen. Ich sehe mich daher in der Verantwortung den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten. Bitte prüfen Sie ausreichend früh, ob Sie Ihren Termin absagen möchten.

Zur Corona-Sachlage teile ich folgende Sicht: Es gibt meines Wissens noch keinen Impfstoff und das Virus breitet sich schneller aus als ein Grippe-Virus. Wichtig ist für die Gesellschaft die Verzögerung der Ausbreitung des Virus um ältere Menschen und Risikopatienten vor der Erkrankung und damit die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen. Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung gesunder (nicht alter) Menschen ist meines Wissens gering.

Das Hauptziel ist die Kapazitäten unserer Krankenhäuser letztlich auch für den eigenen Bedarf oder Notfälle (z.B. für notwendige OP´s oder nach Blinddarmdurchbruch, Autounfall etc.) zu erhalten.

Die Herausforderung für die meisten von uns ist demzufolge nicht eine eigene Erkrankung zu verhindern, sondern Verantwortung zu übernehmen (hier für die Gesellschaft) durch Einhaltung der (im Moment nur) empfohlenen Alltagseinschränkungen.

In Hinblick auf die eigene Psychotherapie ist es aus meiner Sicht sinnvoll zwischen dem Risiko der möglichen Auswirkung einer Infektionsgefahr (welche es natürlich auch im Alltag gibt) und den möglichen Konsequenzen eines Mangels psychotherapeutischer Behandlung individuell abzuwägen.

So kann also meines Erachtens nach sowohl das Absagen als auch  das Wahrnehmen von Psychotherapieterminen zur Wahrung von Verantwortung beitragen.

In der Praxis werden bei Krankheitswellen folgende Hygieneempfehlungen umgesetzt:

1) Es wird auf das Händeschütteln verzichtet.
2) Vor und nach jeder Sitzung werden die Räume quer durchgelüftet und Hände gewaschen.
3) Türklinken und kritische Flächen werden (auf Wunsch auch von Ihnen selbst) desinfiziert.
4) Der Abstand zwischen den Stühlen wird zusätzlich in einem größeren Winkel erweitert.
5) Ich verpflichte mich bei Ansteckungsgefahr durch mich Termine umgehend abzusagen.

Bringen Sie zu den Sitzungen gerne eigenes Handwaschgel oder Desinfektionsmittel und ggf. auch eigenes Schreibmaterial oder Handschuhe mit um die aufgrund der allgemeinen Desinfektionsmittel-Knappheit begrenzten Ressourcen der Praxis zu schonen.