Kosten für Psychotherapie

 

In den folgenden Abschnitten möchte ich versuchen alle Kosten, die im Laufe einer Psychotherapie eventuell anfallen könnten, möglichst transparent darzustellen.

 

Krankenkasse als Kostenträger

 

Aufgrund meiner Kassenzulassung bin ich berechtigt mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechenen. Das bedeutet, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten  für erfolgte Sitzungen voll übernimmt. Ausgenommen sind davon die Kosten für vereinbarte, aber nicht wahrgenommene Sitzungen, die zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden. Dazu finden Sie mehr im Abschnitt zur  Ausfallregelung.

Falls Sie einen Termin für ein Erstgespräch haben brauchen Sie keine Überweisung. Sie benötigen nur Ihre Versichertenkarte.

 

Privatversicherung und Beihilfekasse als Kostenträger

 

Privatliquidation ist aus organisatorischen Gründen nur noch per Lastschrift möglich. Psychotherapie für Selbstzahler- Privat- und Beihifeversicherte kann nur unter Vereinbarung des 3,5 -fachen Satzes durchgeführt werden. Wie sich zeigte wird dieser Betrag inzwischen von vielen Privatversicherungen übernommen. Es kann jedoch zu Kosten kommen, die nicht durch den Kostenträger erstattet werden.

 

Gebühren-Ziffer Beschreibung EUR
870 (ggf. probatorische) Verhaltenstherapie, Dauer 50 Min. 153,03
860 PT-Anamnese bei Therapiebeginn 123,34
85 Schriftl. gutachterliche Äußerung (pro angefangene Std.) 67,04

 

Ausfallreglung

 

Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich Psychotherapie nur mit einer Ausfallreglung zum Ausgleich von kurzfristigen Terminabsagen durchführe. Für mich ist es aus wirtschaftlichen und therapeutischen Gründen wichtig, dass ich nicht die Verantwortung für reservierte, aber aufgrund einer zu kurzfristigen Absage nicht nachbesetzbare Termine trage.

Im Gegensatz zu einem wahrgenomenen Termin kann ein Termin, der nicht rechtzeitig abgesagt, aber nach Terminvereinbarung „bereitgestellt“, also freigehalten wurde, nicht vom Kostenträger (Kasse, Versicherung, Beihilfe) erstattet werden und hat damit finanzielle Nachteile für eine Praxis. Abgesehen von der wirtschaftlichen Notwendigkeit ist es auch psychotherapeutisch von Bedeutung, welcher Stellenwert der eigenen Sitzung und eigenen Psychotherapie eingeräumt wird. Die Sichtweise des Ausfallhonorares als Investition in die eigene Psychotherapie ist für viele  PatientInnen sehr hilfreich.

In fast allen Fällen ist ein Terminvorlauf von zwei Arbeitstagen zur Terminvereinbarung nötig. Nur selten ist ein Ersatz innerhalb dieser Frist zu finden ohne unverhältnismäßig viel Arbeitszeit dafür zu opfern. Daher führt auch unverschuldetes Fehlen (z.B. bei Grippe, Zugausfall oder Stau), wenn es nicht 48 Stunden, verteilt auf zwei Arbeitstage (also Sa. und So. ausgenommen), vorher angekündigt wurde oder werden konnte, zur privaten (also nicht vom Kostenträger erstattungsfähigen) Berechnung eines Ausfallhonorares.

Private Rechnungen wie die des Ausfallhonorares sind sofort zu begleichen um Ihre Terminreservierungen sowie Ihren Therapieplatz zu schützen. Mittlerweile ist daher eine Lastschriftvereinbarung unumgänglich.

Bei einem Ausfall ist auch eine erneute Bestätigung der Anerkennung dieser Vereinbarung per Mail notwendig um weitere Terminvereinbarungen nicht zu gefährden.

Ich verpflichte mich ebenfalls ungeachtet eigener Ausfallkosten Termine abzusagen, wenn ich krank bin oder ein Ansteckungsrisiko darstellen könnte. In diesem Fall trage ich sozusagen die Verantwortung für den Ausfall gegenüber mir selbst.

Im letzten Jahr fanden ungefähr 98 % aller Termine wie vereinbart statt. Sofern Sie bisher von anderen Menschen die Rückmeldung erhalten haben, dass Sie zuverlässig Termine wahrnehmen können, kommen Ausfälle wahrscheinlich nur selten oder gar nicht vor. Ich habe mich, wie immer mehr KollegInnen, erst nach langjähriger Erfahrung dazu durchringen können diese Regelung konsequent umzusetzen.

Meiner Ansicht nach ist nur auf Basis dieser Vereinbarung Psychotherapie wirksam. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob auch Sie diese Ansicht teilen können.

 

Abstinenznachweis

 

Sofern das Thema „Sucht“ (anders als: „schädlicher Gebrauch“) in einer Behandlung aufkommt ist es notwendig innerhalb von 10 Sitzungen einen Abstinenznachweis in Form eines Laborbefundes zu erbringen. Dieser Nachweis muss von PatientInnen selbst bezahlt werden und kann abhängig von den Gegebenheiten zwischen EUR 20 und EUR 300 kosten. Es kann in einigen Fällen nötig sein regelmäßige Nachweise zu erbringen, so dass es zu weiteren Kosten kommen kann.

 

Psychotherapiepausen / Verbrauchtes Sitzungskontingent

 

Bei der Beantragung, Umwandlung oder Verlängerung von Psychotherapie mit dem Ziel der Beantragung einer Langzeittherapie ist das Schreiben eines Gutachterberichts nötig. Dieser kann gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Je nach Arbeitsaufkommen und Art des Kostenträgers muss Ihre Psychotherapie über über mehrere Wochen (selten mehr als zwei Monate) pausieren bis die Fortführung genehmigt wurde. Von der Genehmigung eines bestimmten Sitzungskontingents erfahren Sie durch Ihren Kostenträger.

Möchten Sie auch in dieser Pause psychotherapeutische Sitzungen in Anspruch nehmen und entscheiden sich bewusst dafür können die Kosten dafür (auch rückwirkend) nicht vom Kostenträger erstattet werden und würden dementsprechend Ihnen privat (nach GOP) in Rechnung gestellt.