Kosten für Psychotherapie

 

In den folgenden Abschnitten möchte ich versuchen alle Kosten, die im Laufe einer Psychotherapie eventuell anfallen könnten, möglichst transparent darzustellen.

 

Krankenkasse als Kostenträger

 

Aufgrund meiner Kassenzulassung bin ich berechtigt mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechenen. Das bedeutet, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten  für erfolgte Sitzungen voll übernimmt. Ausgenommen sind davon die Kosten für mit Ihnen vereinbarte, aber von Ihnen nicht wahrgenommene Sitzungen, die zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden. Dazu finden Sie mehr im Abschnitt zur  Ausfallregelung.

 

Ausfallreglung (siehe auch Aktuelles)

 

Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich Therapie nur mit einer Ausfallreglung zum Ausgleich von kurzfristigen Terminabsagen durchführe. Im Gegensatz zu wahrgenomenen Terminen können Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt, aber nach Terminvereinbarung „bereitgestellt“, also freigehalten wurden, nicht vom Kostenträger (Kasse, Versicherung, Beihilfe) erstattet werden.

In fast allen Fällen ist ein Terminvorlauf von zwei Werktagen zur Terminvereinbarung nötig. Nur selten ist ein Ersatz innerhalb dieser Frist zu finden ohne unverhältnismäßig viel Arbeitszeit dafür zu opfern. Daher führt auch unverschuldetes Fehlen (z.B. bei Grippe, Zugausfall oder Stau), wenn es nicht (mindestens 48 Std. verteilt auf zwei Werk-Tage) vorher angekündigt wurde oder werden konnte, zur privaten (also nicht vom Kostenträger erstattungsfähigen) Berechnung eines Ausfallhonorares.

Private Rechnungen wie die des Ausfallhonorares sind sofern kein SEPA-Mandat vorliegt sofort zu begleichen um Ihre Terminreservierungen sowie Ihren Therapieplatz zu schützen. Auch eine erneute Bestätigung der Anerkennung dieser Vereinbarung per Mail ist in einem solchen Fall notwendig um weitere Terminvereinbarungen nicht zu gefährden.

In der Praxis werden alle empfohlenen Hygiene-Maßnahmen wie auch das Verzichten auf Händeschütteln in Krankheitszeiten eingehalten. Ich verpflichte mich ebenfalls selbstverständlich ungeachtet eigener Ausfallkosten Termine abzusagen, wenn ich ein Ansteckungsrisiko darstellen könnte.

Sofern Sie bisher von anderen Menschen die Rückmeldung erhalten haben, dass Sie zuverlässig Termine wahrnehmen können, kommen Ausfälle wahrscheinlich nur selten oder gar nicht vor. Die Sichtweise des Ausfallhonorares als Investition in die eigen Psychotherapie ist für viele  Patienten sehr hilfreich. Ich habe mich, wie immer mehr KollegInnen ebenfalls, erst nach langjähriger Erfahrung dazu durchringen können diese Regelung konsequent umzusetzen. Nach meiner Erfahrung ist nur auf Basis dieser Vereinbarung Psychotherapie wirksam. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob auch Sie diese Ansicht teilen können.

 

Abstinenznachweis

 

Sofern das Thema „Sucht“ (anders als: „schädlicher Gebrauch“) in einer Behandlung aufkommt ist es notwendig innerhalb von 10 Sitzungen einen Abstinenznachweis in Form eines Laborbefundes zu erbringen. Dieser Nachweis muss vom Patienten selbst bezahlt werden und kann abhängig von den Gegebenheiten zwischen EUR 20 und EUR 300 kosten. Es kann in einigen Fällen nötig sein regelmäßige Nachweise zu erbringen, so dass es zu weiteren Kosten kommen kann.

 

Privatversicherung und Beihilfekasse als Kostenträger

 

Die dringend notwendige, aber ausgebliebene Reform der GOP/GOÄ (betrifft in hohem Ausmaß die Psychotherapie) führt in der Behandlung von Privat- und Beihilfeversicherten zu nicht unerheblichen Einkommensverlusten. Um dem entgegenzuwirken ist es notwendig die Honorare für Privatbehandlungen zu erhöhen.

Ich habe mich daher entschlossen für Privatbehandlungen alle Leistungen in der Höhe in Rechnung zu stellen, die nach meiner Auffasung und Hinweisen vom Psychotherapeutenverband (DPTV) legitim und notwendig sind. Es kann dadurch leider auch zu Kosten kommen, die nicht durch den Kostenträger erstattet werden.

Zudem habe ich Privatabrechnungen auf den Lastschrift-Einzug umgestellt, da alles andere (auch eine Be- und Verrechnung mit Abtretungserklärungen mit den Versicherern oder das Nachhalten von Zahlungseingängen) zu viel Zeit von der eigentlichen therapeutischen Arbeit nimmt. Die Abbuchungen erfolgen in der Regel innerhalb einer Woche nach der Sitzung.

 

Psychotherapiepausen / Verbrauchtes Sitzungskontingent

 

Bei der Beantragung, Umwandlung oder Verlängerung von Psychotherapie mit dem Ziel der Beantragung einer Langzeittherapie ist das Schreiben eines Gutachterberichts nötig. Dieser kann gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Je nach Arbeitsaufkommen und Art des Kostenträgers muss Ihre Psychotherapie über über mehrere Wochen (selten mehr als zwei Monate) pausieren bis die Fortführung genehmigt wurde. Von der Genehmigung erfahren Sie durch Ihren Kostenträger.

Möchten Sie innnerhalb dieser Pause psychotherapeutische Sitzungen in Anspruch nehmen können die Kosten dafür (auch nicht rückwirkend) vom Kostenträger erstattet werden und würden dementsprechend Ihnen privat (nach GOP) in Rechnung gestellt.