Das Verfahren der Kostenerstattung

Beim ersten Kontakt besprechen Sie mit dem Therapeuten Ihre aktuelle Situation und erhalten notwendige Unterlagen und Formulare. Durch eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine Heilbehandlung erfüllt sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. In einem Konsiliarbericht werden außerdem Angaben z.B. über körperliche Erkrankungen oder ärztliche Mitbehandlungen beispielsweise durch einen Psychiater angegeben.

Therapeutenprotokoll

Je nach Krankenkasse müssen Sie drei bis sechs Therapeuten mit Kassensitz namentlich aufführen, bei denen Sie keinen Therapieplatz innerhalb einer von drei Monaten erhalten. Unter Umständen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Liste mit weiteren Therapeuten, die Sie kontaktieren sollen. Alle Kontaktaufnahmen müssen protokolliert werden. Sollten Sie innerhalb von drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten bekommen, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung einer Psychotherapie bei einem Privatbehandler, sofern er über eine Approbation als psychologischer Psychotherapeut verfügt, im Arztregister eingetragen ist und die Psychotherapie in einem der anerkannten Richtlinienverfahren ausüben. Nach Einholung der relevanten Unterlagen (Notwendigkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht vom Arzt, Übersicht über Wartezeiten bei anderen Therapeuten) stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse nach §13 Abs. 3 SGB V. In dem Schreiben stellen Sie die Gründe dar, warum Sie eine außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten.

Als Voraussetzung für die Kostenübernahme verlangen die Krankenkassen vom Therapeuten ein Gutachten. Dieser Antrag auf Psychotherapie ist keine Besonderheit beim Kostenerstattungsverfahren, sondern wird auch bei der Beantragung einer Psychotherapie von Therapeuten mit Kassensitz als Teil des üblichen Ablaufs eingefordert. In dem Antrag sind die Gründe für die Notwendigkeit einer Psychotherapie sowie ein Konzept für die folgende Therapie enthalten. Da hierfür vorab ausführliche Informationen über Störungsbild, Biographie etc. eingeholt werden müssen, ist es notwendig, im Antrag an die Kasse zunächst die Bewilligung von fünf außervertraglichen Probatorischen Sitzungen zu beantragen. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, besteht die Möglichkeit, mit Verweis auf die Gesetzeslage schriftlich Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.

Vordrucke

Auch hier erhalten Sie ggf. bei Bedarf Vordrucke und weitere Unterstützung z.B. bei der Formulierung. Bewilligt die Krankenkasse die Behandlung, wird die Psychotherapie anders als bei Therapeuten mit Kassensitz, direkt über Sie abgerechnet. Das heißt, die Rechnung wird an den Patienten gerichtet und dann vom Patienten bei der Krankenkasse eingereicht und erstattet. Es ist daher sinnvoll eine Abtrittserklärung zu formulieren. So kann das Honorar direkt mit dem Psychotherapeuten über Ihre Kasse abgerechnet werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie hier Unterstützung wünschen.

Hier finden Sie Downloads zur Kostenerstattung nach dem 1.4.17.